AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur-Gogofabrik.de / gogotaenzerin-mieten.de (Vermittlung von Gogo Show Actsn, Gogo Show Tänzerinnen, Künstlern, Messehostessen, Veranstaltung Models, Erotik Gogo Show Akteuren und mehr…)
Inhaber Mirko Schulz
© Die Agbs, sowie sämtliche Texte auf allen Seiten von www.gogotaenzerin-mieten.de sind urheberrechtlich geschützt & der Missbrauch wird zivil-/ und strafrechtlich verfolgt.
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§1 „Allgemeines“
Unsere sämtliche Geschäftsvorfälle, Transaktionen und Leistungen gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende, bzw. nicht konforme Bedingungen oder mündliche Nebenabreden sind für uns nur verbindlich, wenn diese schriftlich durch uns bestätigt wurden. Ist unser Kunde, bzw. Auftraggeber Unternehmer, so sind diese Geschäftsbedingungen auch für alle zukünftigen Geschäfte gültig. Dies gilt auch für den Fall, wenn sie nicht nochmals explizit vereinbart wurden. Mündliche Nebenabsprachen wurden nicht getroffen und von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Vereinbarungen müssen definitiv schriftlich fixiert werden, da ansonsten keine Gültigkeit besteht.
Sofern einige Punkte dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten, so wird die Wirksamkeit der restlichen Punkte davon nicht berührt. Ggf. unwirksame Inhalte werden zusammen mit dem Auftraggeber im Rahmen des Zumutbaren (nach Treu und Glauben) durch solche Regelungen ausgetauscht, die dem wirtschaftlichen Zweck des gemeinschaftlichen Vertrages am sinnvollsten gerecht werden. Eine wesentliche Veränderung des Vertragsinhaltes erfolgt dabei nicht. Es gilt dasselbe, wenn es an einer klaren Regelung eines regelungsbedürftigen Sachverhaltes fehlt.
§2 „Definitionen / Begrifflichkeiten“
In den folgenden Geschäftsbedingungen wird die Agentur Gogofabrik entsprechend GF und der Auftraggeber / Kunde entsprechend Kunde genannt.
§3 „Vertragsgrundlagen/ Vertragsabschluss und Leistungsumfang“
Der Leistungsumfang unserer vertraglichen Leistungen ergibt sich im Einzelfall aus der von uns zurückgemeldeten schriftlichen Auftragsbestätigung. Vom Leistungsumfang abweichende Inhalte und Regelungen sind entsprechend schriftlich festzuhalten. Erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch GF, gilt der Auftrag des Auftraggeber als akzeptiert. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass die Dienstleistung der Agentur GF unverzüglich, also vor Ablauf einer Widerrufsfrist beginnt und somit ein etwaig zustehendes Widerrufsrecht gem. § 312d Abs. 3 Ziff. 2 BGB entfällt.
Die Angebote der Agentur GF sind freibleibend. Die Grundlage des Vertrages für einen rechtskräftigen Buchungsauftrag ist der entsprechende Buchungsvertrag, in dem wie oben erwähnt alle vereinbarten Leistungen und Dienstleistungen, sowie die entsprechende Vergütung dokumentiert sind. Eine weitere Grundlage bilden die aufgeführten „Geschäftsbedingungen“, sofern im Vertrag keine davon abweichenden Inhalte vereinbart wurden. Der Auftrag kann auch durch eine mündliche Absprache zustande kommen.
Sollten durch die Agentur GF nach dem Abschluss des Vertrages Änderungen einzelner Leistungen notwendig sein, teilt die Agentur GF dies dem Auftraggeber zeitnah, bzw. unverzüglich mit. Ein Kündigungsrecht steht dem Auftraggeber/Auftraggeber jedoch nur dann zu, wenn sich der Vertragsinhalt zu stark geändert hat, bzw. vom eigentlichen Vertragenvertragsinhalt abweicht.
Die Auftrittszeit unserer Modelle, Tänzer, Künstler und Dance Entertainer beträgt regelmäßig 3,5 Stunden. Grundsätzlich ist es sinnvoll eine Aktionszeit von 23:30 Uhr – 3:00 Uhr zu vereinbaren. Je nach Event und Planung kann diese jedoch selbstverständlich vorgezogen werden. Die Auftrittszeiten unserer Künstler und Dance Entertainer verlängern sich jedoch nicht, wenn sich die Zeit auf Wunsch des Auftraggebers nach hinten verschiebt.
Sollte eine entsprechende Zeitverschiebung nach hinten um mehr als 60 min. stattfinden, wird die gesamte Auftrittszeit dementsprechend reduziert. Eine Verminderung der festgelegten Preise/ Gage geht damit jedoch nicht einher.
§4 „Verletzungen/Unfälle“:
Die Künstler und Tänzer der Agentur GF sind bemüht jegliche Verletzung durch Unachtsamkeit etc. zu vermeiden. Jeder Akteur sollte sich daher vor seinem Auftritt grundsätzlich aufwärmen und Dehnübungen machen, um Verletzungen zu vermeiden. Im Fall von Verletzungen der Dance Entertainer / Tänzer wird jedoch keine Haftung übernommen! Jeder Akteur, Künstler und Tänzer der Agentur GF handelt auf eigene Gefahr als eigener Unternehmer. Private Versicherungen sind jedem Künstler, bzw. Akteur der Agentur GF selbst überlassen .
§5 „Lokation / Unterbringung / Sicherheit“
Grundsätzlich ist es der Gogo Fabrik Agentur wichtig, dass die Dance Entertainer, Künstler und Modelle einen entsprechend großen, aufgeräumten, sauberen, beheizten und abschließbaren Raum zur Verfügung gestellt bekommen, in dem sie sich umziehen können und in der Pause aufhalten können.
Ebenfalls sind für die Dance Entertainer, Modelle und Tänzer entsprechend Getränke in den Räumlichkeiten bereit zu stellen. Die GEMA-Kosten trägt grundsätzlich der Kunde/Auftraggeber. Der Kunde hat zu gewährleisten, dass für die Tänzer und Dance Entertainer geeignete Podeste, bzw. Flächen zur Verfügung stehen. Die Flächen und Podeste müssen fest sein und dürfen nicht wackeln. Dies gilt auch für Auftritte im Bereich Modeln.
Um das Verletzungsrisiko weiterhin zu minimieren, sollten die Auftraggeber / Veranstalter entsprechendes Sicherheitspersonal für die Tänzer, Künstler und Dance Entertainer bereitstellen. Der Kunde/Auftraggeber ist somit für die Sicherheit der Künstler/Modelle/Dance Entertainer und Tänzer verantwortlich. Das bedeutet, ev. Übergriffe oder unsittliche Handlungen von Gästen und Publikum während des gesamten Auftritts, bzw. Veranstaltung durch die Bereitstellung entsprechender Sicherheitsleute zu vermeiden. Sollte sich Tänzer, Künstler, Modell und Akteur dennoch bedroht fühlen, wird der Auftritt sofort abgebrochen. Die Sicherheit unsere gesamten Dance Entertainer ist der Agentur GF sehr wichtig und steht im Fokus bei Veranstaltungen und Discos Events!
Weiterhin bleibt es der Agentur Gogofabrik vorbehalten (gerade bei privaten Aufträgen / Auftritten von Gogo Girls oder Gogotänzerin, Models, Gogo Show Akteuren etc.) entsprechende Begleitpersonal / Security Personal als Begleitung zum jeweiligen Job zu genehmigen. Dabei hält sich die jeweilige Begleitperson jedoch während des Auftrages im Hintergrund.
§6 „Präsentation/Copyrights“
Wenn der Auftraggeber vor dem Hintergrund einen Vertrag zu schließen, von uns vorgestellte Leistungen (durch Bilder, Präsentationsunterlagen, Texte etc.) ganz oder zum Teil verwenden möchte, muss dies vorher von der Agentur GF ausdrücklich bewilligt werde! Das Prozedere ist unabhängig davon, ob es sich dabei um urheberrechtlich geschützte Dokumente handelt oder nicht. Das gilt ebenso für abgeänderte oder bearbeitete Dokument von uns oder für die Verwendung der unserer Dienstleistungen und Leistungen zugrunde liegenden Ideen.
Es ist auch unabhängig davon, ob der Kunde ein Honorar für die Präsentation bezahlt hat.
Die Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte an allen Arbeiten, Dokumenten, Ideen etc. von der Agentur GF bzw. vorstellten Leistungen der Agentur GF bleiben bei der Agentur GF. Das gilt für alle Audiodokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Audiodokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Audiodokumente, Videosequenzen und Texte. Eine Rechteübertragung auf den Auftraggeber erfolgt ausschließlich durch gesonderte Vereinbarung und einer im Vorwege vereinbarten vollständiger Bezahlung.
Das Copyright für von der Agentur GF selbst erstellte und veröffentlichte Objekte aller Art bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Veränderung oder Verwendung solcher Bilder, Grafiken, Videosequenzen, Audiodokumente und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung, bzw. Einwilligung der Agentur GF nicht gestattet und wird strafrechtlich verfolgt. Das filmen, bzw. erstellen von Videos bei Auftritten egal welcher Art sind aus urheberrechtlichen Gründen ebenfalls nicht gestattet und somit untersagt. Fotoaufnahmen bei Auftritten für private Zwecke sind kein Problem und legitim.
Veröffentlichungen der Fotos und kommerzielle Nutzung ist auf keinen Fall erlaubt! Sollte es dennoch zu Veröffentlichungen kommen, können entsprechende Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden. Entsprechende Verstöße können außerdem strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringen.
§6.1 „Anforderung Personalausweis Kopie von Auftraggeber“
In seltenen Fällen (z. B. bei privaten Aufträgen von Gogo Girls oder Gogotänzerin) kann auch vor der Bearbeitung von Buchungen, bzw. Aufträgen eine Personalausweis Kopie der Auftraggeber durch die Agentur angefordert werden, um sicher zu stellen, dass es sich bei Angabe des Auftraggeber auch um die richtige Person handelt.
§7 „Rechnungslegung/Zahlung“
Die Preise der Agentur GF sind entsprechend auf den Internetseiten und Offerten in Euro zu verstehen und ohne Mehrwertsteuer aufgelistet. Die Mehrwertsteuer wird gemäß des gesetzlichen Steuersatzes bei der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen und berechnet.
Bei einer ersten Buchung und Rechnungsbeträgen über 2.000 Euro ist die GF Agentur berechtigt, eine entsprechende Anzahlung in Höhe von mind. 50% des Rechnungsbetrages per Vorkasse zu verlangen. Diese Zahlung muss mindestens 4 Tage vor Auftrittsbeginn unserer Dance Entertainer auf das Konto der Agentur GF eingegangen sein.
Grundsätzlich ist die Zahlung jedoch bar ohne Abzüge an die Zahlempfangsstelle der Agentur GF zu leisten. Bezüglich der genauen Abwicklung und Regelungen hinsichtlich des Zahlungsverkehrs lesen sie sorgfältig den nachfolgenden Text.
Sollte der Auftraggeber / Kunde nach dem Vertragsschluss aus unvorhersehbaren Gründen nicht entsprechend zahlungsfähig sein (mangelnde Liquidität), ist die Agentur GF für den Fall der Gefährdung der Gegenleistung dazu berechtigt, noch nicht durchgeführte Dienstleistungen und Leistungen zu verweigern. Ebenfalls kann die Agentur GF in solchen Fällen entsprechende Vorauszahlungen, respektive Sicherheitsleistungen verlangen.
Bei den geschäftlichen Vorgängen der Agentur GF wird zwischen gewerblichen und privaten Auftraggebern unterschieden. Daher ist die Abwicklung wie folgt zu differenzieren: Bei gewerblichen Auftraggebern stellt die Agentur GF Rechnungen über den Gesamtbetrag nach § 19 Abs. 2. UStG. (Mehrwertsteuer ausweisbar) aus.
Die Rechnungsstellung der Agentur GF erfolgt dabei im Normalfall auf dem elektronischem Wege per E-Mail und ist sofort nach Rechnungseingang, ohne Abzug fällig (sofern es keine anderen Regelungen per Mail gibt, bzw. dies im Veranstaltungsvertrag nicht anders definiert, bzw. festgelegt). Die Abrechnung erfolgt in dem Fall i. d. Regel vor Ort mit dem Auftraggeber und mit dem insoweit zur Abrechnung berechtigten Akteur/Tänzer.
Bei privaten Auftraggebern ist es entweder so, dass die Agentur GF dem Vertrag entsprechend nur Vertragsmittler ist, die dem Auftraggeber/Auftraggeber dementsprechend keine Rechnung ausstellt, sondern direkt mit dem Akteur/Tänzer abrechnet, der die Abrechnung selbstständig vor Ort durchführt. Die Rechnungslegung obliegt dabei grundsätzlich dementsprechend dem Künstler/Tänzer/Akteur. Die Dance Entertainer / Künstler erhalten in solchen Fällen bei privaten Aufträgen dementsprechend eine Provisionsrechnung von der Agentur.
Alternativ kann jedoch auch von der Agentur eine Rechnung für die Vermittlung vorab an den Auftraggeber gestellt werden (mit MwSt ausweisbar), so dass die Beträge (Teil für die Vermittlung) vorab vom Auftraggeber auf das Konto der GF Agentur überwiesen werden. In diesem Fall wird keine Provisions- Rechnung mehr an den Akteur seitens der Agentur gestellt, da es sich um ein anderes Abrechnungsmodell handelt. Die Dance Entertainer sind dann jedoch ebenfalls selbst für die Abrechnung der definierten Gagen vor Ort mit dem Auftraggeber verantwortlich (Bar-Kasse).
Im anderen oben beschriebenen Fall erfolgt die Zahlung der Provision durch den Akteur / Künstler bis spätestens 3 Tage nach dem Auftritt, bzw. erfolgtem Auftrag auf das Konto der Agentur GF. Die jeweilige Abrechnung je nach Auftraggeberart ist jedoch in den Auftragsmails der Agentur klar ersichtlich und erklärt.
Zahlung grundsätzlich:
Die Agentur GF stellt die Rechnungen nach § 19 UStG. (Mehrwertsteuer ausweisbar). Die Rechnungsstellungen der Agentur GF erfolgen in der Regel auf elektronische Weise (per E-Mail) über das Auftragssystem der Agentur und sind direkt nach Rechnungseingang, bzw. wie dort beschrieben, sofern im Veranstaltungsvertrag nicht anderweitig geregelt, bzw. festgelegt ohne Abzug sofort fällig. Besondere Vereinbarungen: Wenn es mit dem Auftraggeber vereinbart worden ist, kann auch direkt vor Auftrittsbeginn, bzw. Beginn der Dienstleistung an den Akteur/ Künstler die Rechnung in Bar entrichtet werden.
§8 „Gewährleistung und Haftung“
Die Agentur GF gewährleistet die Organisation der übertragenen Veranstaltung. Bei privaten Auftraggebern ist die Agentur GF lediglich als Vermittler für die jeweiligen Auftritte der Tänzer/Akteur/Künstler zu sehen. Der Auftraggeber/ Kunde hat Beanstandungen und Reklamationen unverzüglich in der Veranstaltung mündlich zu rügen, und sofern die Rüge aufrechterhalten wird und rechtens ist, diese Rüge spätestens innerhalb von drei Tagen schriftlich zu fixieren und mit jeweiliger Begründung zu wiederholen. Sofern die Reklamation, bzw. Rüge berechtigt ist und rechtzeitig getätigt wurde, steht dem Auftraggeber, sofern dies aufgrund der Art der Leistung möglich ist, das Recht auf Nachbesserung, bzw. Verbesserung der Dienstleistung/Leistung durch die Agentur GF zu. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung in jedem Fall Vorrang vor einer Preisminderung oder Wandlung. Allfällige Mängelrügen und Ersatzansprüche können daher nur während der Dauer des Zeitraumes geltend gemacht werden, in dem die Dienstleistung stattfindet.
Die Agentur GF ist von sämtlichen Ansprüchen und Haftungen frei, welche nicht auf die Organisation und Beschaffung von notwendigen bautechnischen und versicherungsrelevanten Leistungen zurückzuführen sind. Das betrifft auch einschließlich die notwendigen Dienstleistungen/Leistungen, welche vom Auftraggeber/Auftraggeber selbst realisiert werden. Falls der jeweilige gebuchte Akteur/Tänzer/Künstler aus widrigen Umständen seine Leistung nicht erbringen kann, bzw. verhindert sein sollte ( Krankheit, höhere Gewalt ), liegt die Ersatzauswahl von jeweiligen Ersatz Künstlern/Tänzern/Gogo Show Akteuren, die für diese Art von Durchführung vorgesehen ist, im Ermessen der Agentur GF. Für den Fall, dass während der Veranstaltung etwas beschädigt wird, was nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig war, haftet der Künstler/Akteur/Tänzer und / oder die Agentur GF nicht.
Sollten Dance Entertainer grob fahrlässig Schäden beim Auftraggeber im Zuge eines Auftritts verursacht haben, so haften diese selbst dafür. Die Agentur ist lediglich Vermittler der Dance Entertainer, Gogo Girls oder Gogotänzerin, Künstler und kann nicht für Schäden, die ggf. durch Dance Entertainer verursacht wurden haftbar gemacht werden. Sollte es zu Schadensfällen in irgendeiner Art und Weise kommen, so ist dies direkt mit dem Akteur, Gogo, Künstler etc. vor Ort zu regeln. Wir empfehlen daher jedem Akteur sich um entsprechende Versicherungen (Haftpflichtversicherungen etc.) zu kümmern.
Fall Rücktritt vom Vertrag zwischen Auftragnehmer (Vermittlungsagentur) und Auftragsgeber (Auftraggeber) aufgrund höherer Gewalt, Krankheit etc.:
Wenn Gogo Girls oder Gogotänzerin, Dance Entertainer, Models, Künstler etc. aus wichtigen Gründen wie z.B. höherer Gewalt, Unfall, schwere Krankheit etc. nicht wie ursprünglich geplant, bzw. vereinbart und in Verträgen, bzw. Den Buchungsbestätigungen zwischen der Agentur und dem Auftraggeber bestätigt auftreten können, bleibt es der Agentur (Auftragnehmer) frei jederzeit auch kurzfristig (schlimmstenfalls auch bis direkt am Auftragstag) vom Vertrag zurück zu treten ohne etwaige Schadenersatzansprüche oder Ansprüche für seitens dem Auftraggeber / Auftraggeber entstandene Kosten zu übernehmen.
Der Auftraggeber akzeptiert dies ausdrücklich durch Bestätigung der AGB´s. In jedem Fall wird in solchen Fällen jedoch die Agentur (Auftragnehmer) alles daran setzen sich unverzüglich um entsprechenden Ersatz (Ersatz Gogo Girls oder Gogotänzerin, Dance Entertainer, Künstler etc.) zu kümmern. Es wird generell im o. g. Fall immer durch die Agentur versucht Ersatzkünstler zu beschaffen. Die Agentur bleibt jedoch bei Rücktritt des Vertrages im Falle einer nicht möglichen Beschaffung von Ersatz frei von Haftungs- oder Schadenersatzansprüchen etc.! In solchen Fällen kann die Agentur nicht haftbar gemacht werden. Dies wird mit Bestätigung der AGB´s durch den Auftragnehmer (Bestätigung der Buchung) automatisch akzeptiert.
§9 „Folgen der Vertragsstornierung“
Die beiden Vertragsparteien vereinbaren, dass der Auftraggeber / Kunde das Recht hat, den Vertrag, bzw. die Buchung bis zum 7. Tag vor dem Buchungstag kostenlos und kostenfrei zu stornieren. Eine Stornierung nach dem 7. Tag vor dem Buchungstag ist kostenpflichtig und zwar in Höhe von 50% des vereinbarten Buchungsbetrages. Eine Stornierung direkt am Buchungstag ist nicht möglich, der vereinbarte Betrag gemäß Buchung ist in jedem Falle in der gesamten Höhe fällig. Dem Auftraggeber bleibt nachgelassen, einen geringeren Schaden mit entsprechenden Nachweismitteln nachzuweisen.
§9.1 „Kurzfristiges Ablehnen des Künstler Auftritts vor Ort durch Auftraggeber“
Sofern der Künstler, Gogo, Manstripper/in etc. gemäß der Vereinbarung vor Ort des Auftraggeber erscheint muss der Auftritt in jedem Fall vom Auftraggeber ermöglicht werden. Sollte der Kunde aus welchen Gründen auch immer den Auftritt nicht mehr wünschen, ist unabhängig davon der gesamte vereinbarte Betrag gemäß Vertrag an den Künstler, Gogo, Manstripper/in etc. auszuzahlen und zwar in voller Höhe. Dazu verweisen wir auch Punkt 9. Sollte es Mängel geben, sind diese unverzüglich mit der Agentur unter der angegebenen Hotline zu besprechen, bzw. mitzuteilen. Der Auftraggeber hat in dem Fall die Pflicht dies telefonisch unverzüglich zu tun und in jedem Fall erreichbar zu sein. Tritt der Fall ein, dass ein Auftraggeber einfach nicht die Tür aufmacht oder nicht auf Anrufe reagiert etc. wird nach einer entsprechenden Toleranz Zeit der Künstler/in den Ort wieder verlassen, nachdem dies mit der Agentur besprochen wurde. Die komplette Summe des Vertrages ist in diesem Fall fällig. Telefonkosten und zusätzlicher Zeitaufwand in solchen Fällen des „Vorsatzes“ durch Auftraggeber kann zusätzlich in angemessener Höhe durch die Agentur in Rechnung gestellt und notfalls durch anwaltliche Hilfe durch gesetzt werden.
Kommt der Kunde in einem solchen Fall seiner Zahlung nach entsprechender Zahlungsaufforderung nicht nach, wird der Fall an die Rechtsabteilung oder Inkasso Unternehmen übergeben.
§9.1.1 „Verweigerung der Leistungserfüllung ohne Angabe von Gründen und ohne Kontaktaufnahme mit der Agentur“
Bei Unstimmigkeiten oder Abweichungen mit den Gogo Show Akteuren vor Ort ist umgehend die Agentur zu informieren! Die Dance Entertainer dürfen seitens der Auftraggeber nicht einfach wieder nach Hause geschickt werden, bzw. darf der Auftrag seitens Kunde ohne trifftige Gründe, die auch direkt an die Agentur kommuniziert werden müssen (tel. oder SMS) nicht einfach vor Ort storniert werden (dazu bitte auch die weiteren AGB´s lesen). Sollten dennoch den Gogo Show Akteuren, die bereits vor Ort sind der Auftritt verweigert werden, ohne dies mit der Agentur besprochen zu haben, so handelt es sich dabei um einen Vertragsbruch und eine unberechtigte Leistungsverweigerung (im Sinne einer Annahmeverweigerung des Auftrages, bzw. der Leistung). In diesem Fall ist die komplette Rechnung des Auftrages an die Agentur fällig.
§9.2 „Buchungen unter Angabe eines falschen Namens / Fake Buchungen“
Sollten die Daten auf dem ausgefüllten Mietformular nicht stimmen (falsche Angabe des Namens in Verbindung mit den Adressdaten etc.) und der Punkt 9.1 eintreten (Auftraggeber reagiert nicht auf Anrufe etc. und vereinbarte offene Betrag wird vom Auftraggeber nicht bezahlt) wird der gesamte Vorfall in Verbindung mit den Vertrags Unterlagen an die Polizei übergeben und eine Anzeige wegen vorsätzlichem Betrug gestellt. Der Kunde hat in solchen Fällen dann mit einem Ermittlungsverfahren zu rechnen und hat in diesem Fall auch die gesamten Kosten zu tragen!
§10 „Anzuwendendes Recht“
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber/Auftraggeber und der Agentur GF und auf die Frage eines rechtskräftig gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
§11 „Erfüllungsort und Gerichtsstand“
Ist der Auftraggeber/Kunde ein Gewerbetreibender, gelten folgende Punkte als vereinbart: Der Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur GF. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Agentur GF und dem Auftraggeber/Auftraggeber ergebenden Streitfälle wird das für den Sitz der Agentur GF örtlich und sachlich entsprechend zuständige deutsche Gericht definiert, bzw. vereinbart. Die Agentur GF ist allerdings auch berechtigt, jeweils ein anderes, für den Auftraggeber/Auftraggeber zuständiges Gericht anzurufen.
§12 „Salvatorische Klausel“
Für den Fall, dass eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein sollte, wird grundsätzlich vereinbart, dass dies die übrigen Punkte, bzw. Regelungen nicht in ihrer Wirksamkeit berührt. Die beiden Vertragsparteien vereinbaren daher eher, eine dem Sinn und Zweck bezüglich der unwirksamen Klauseln entsprechende Regelung zu finden, bzw. die unwirksame Regelung in eine dem Sinn und Zweck entsprechende wirksame Regelung auszulegen.
§13 „Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dance Entertainer, Tänzer, Modelle und Künstler“
Es ist den Gogo Show Akteuren/Künstlern/Tänzern der Agentur GF untersagt, sogenannte Eigenwerbung zu machen und eigene oder fremde (also nicht GF – Visitenkarten), Flyer oder andere Kontaktdaten (wie Telefonnummer oder Website) etc. herauszugeben!
Bei Verstößen, bzw. Herstellung eines geschäftlichen Kontaktes zwischen Kunde und Akteur mit dem Ziel einer Direktbuchung, kann ein Strafgeld (Konventionalstrafe) in Höhe von 2.500 – 3.000 Euro festgelegt werden. Das gilt auch, wenn der Künstler/Akteur/Model etc. den direkten Kontakt herstellt und eine Direktbuchung anbietet. In diesem Fall trägt der Künstler/Akteur/Model die o. g. Kosten der Konventionalstrafe.
Der Akteur hat pünktlich am Veranstaltungsort einzutreffen. Ist ihm das aufgrund von höherer Gewalt oder nicht vorhersehbaren begründeten Umständen nicht möglich, so hat er den Auftraggeber und die Agentur GF umgehend (telefonisch) zu informieren!
Sonderfälle „Nicht Erreichbarkeit von Auftraggeber vor Ort“:
Es gilt die Informationspflicht per SMS und telefonisch durch Künstler / Tänzer/in bei Nicht Erreichbarkeit von Auftraggeber:
Der Akteur hat pünktlich an der im Mietformular angegebenen Auftraggeberadresse vor Ort zu sein. Sollte der Kunde telefonisch nicht erreichbar sein (nach mehrfachen Anruf Versuchen), so muss in jedem Fall bei der angegebenen Adresse geklingelt werden. Sollten mehrfache Versuche der Kontaktaufnahme ebenfalls erfolglos bleiben, so ist IN JEDEM FALL die Agentur darüber zu informieren! Dies muss per SMS erfolgen!
Anrufe bei der Agentur reichen nicht aus, da diese aufgrund von Funklöchern oder Signal Störungen unter Umständen nicht durchgestellt werden können. Weiterhin muss der Akteur, Tänzer etc. in jedem Fall für den Nachweis, dass er vor Ort war ein Foto von dem Haus, Lokation, bzw. der Adresse mit Klingelschild machen. In diesem Sonderfall der Nicht Erreichbarkeit eines Auftraggeber hat der Akteur unabhängig seines weiteren Routenplanes mind. 20-30 min. vor Ort zu bleiben, damit eine Klärung erfolgen kann. Passiert dies nicht, ist die Agentur berechtigt bei fehlenden Nachweisfotos und fehlender Kontaktaufnahme entsprechende Schadenerstatzansprüche gegenüber dem Akteur geltend zu machen! Somit behält sich die Agentur vor, bei fahrlässigem Verhalten von Gogo Show Akteuren den gesamten Auftragswert einer Auftraggeberbuchung als Entschädigung in Rechnung zu stellen. Diese Regelung gilt in Verbindung mit allen weiteren AGB Inhalten der Agentur Unternehmung Gogofabrik.
Punkt Gagengeheimnis:
Außerdem hat der Akteur/Künstler/Model hat das Gagengeheimnis für sich zu behalten! Die Vertragsinhalte und Gagen dürfen dem Auftraggeber nicht mitgeteilt werden. Der Akteur/Künstler/Model nimmt den Auftrag verbindlich an. Eine Absage ist nur durch höhere Gewalt (Unwetter, Krankheit- nicht abwendbare Ereignisse etc.) zu begründen. Die Agentur GF muss in diesem Falle wie oben beschrieben umgehend darüber informiert, bzw. in Kenntnis gesetzt werden und ein ärztlicher Attest oder Pannen Bericht (ADAC / Polizei-Bericht ) ist als Nachweis ggf. umgehend vorzulegen. Sollte die Buchung / der Auftrag aus anderen widrigen Gründen nicht durch ausgeführt werden, so muss anderweitig adäquater Ersatz von dem Auftragnehmer für die Agentur GF beschafft werden.
Ersatzkünstler:
Dieser Ersatz ist nur zulässig, wenn die Agentur GF dem Einsatz des Ersatzes zustimmt – die Agentur GF muss also vorher darüber informiert werden (denn die Agentur GF steht in der Pflicht des Auftraggeber!). Sollte dies nicht ermöglicht werden, bzw. misslingen, ist die Agentur GF befähigt, eine entsprechende Ausfallsentschädigung in Höhe der Provision plus die jeweiligen zusätzlichen Kosten für die Bestellung eines Ersatz Akteurs in Rechnung zu stellen.
Provisionen müssen innerhalb von 3 Werktagen auf das angegebene Konto der Agentur GF überwiesen werden. Bei gewerblichen Auftraggeber/Auftraggebern sind die dazu gehörigen Rechnungen (unterschrieben) in dem selbigen Zeitrahmen zu übermitteln. Bei privaten Auftraggebern ist die Agentur GF dem Veranstaltungsvertrag wie in den oberen Punkten beschrieben lediglich Vertragsmittler, die dem Auftraggeber/Auftraggeber dementsprechend keine Rechnung ausstellt, sondern mit dem Akteur/Künstler/Model entsprechend abrechnet. Die Rechnungslegung obliegt insoweit dem Akteur/Künstler/Model.
Fall „Kurzfristige Stornierung eines Auftraggeber“:
Die Gagenbezahlung der Künstler erfolgt immer nach Erbringung der tatsächlichen Dienstleistung gemäß der bereits definierten Zahlungsmodalitäten (Bar-Kasse am Auftrittsort oder nach Absprache auf Rechnung mit Überweisung des geschuldeten Betrages innerhalb von 3 Werktagen nach Auftritts-, bzw. Veranstaltungstag).
Im Falle einer kurzfristigen Stornierung eines Auftraggeberauftrages (unabhängig von der Art des Stornierungsgrundes) durch den Auftraggeber und der damit verbundenen Stornierung des Auftrittes für den Akteur / die Dance Entertainer, ist die Agentur Gogofabrik in keiner Weise dazu verpflichtet etwaige Ausfallgelder oder Ausfallgagen etc. an die Dance Entertainer zu bezahlen. Dies ist von den Gogo Show Akteuren zu berücksichtigen und zu akzeptieren. Eine Übernahme von Kosten wie z.B. bestellte Fahrt-Tickets / Bahntickets etc., die im Zuge des geplanten Auftrittes in einem solchen Fall bestellt wurden, wird nach Absprache auch von der Agentur übernommen.
Sofern dem Akteur / den Gogo Show Akteuren in einem solchen Fall tatsächliche Ausfallkosten entstanden sind, bleibt es diesen frei, entsprechende Nachweise darüber zu erbringen. Nach einer entsprechenden Prüfung / Einzelfallprüfung wird dann von der Agentur je nach Art des Falles ohne Anerkennung jeglicher Pflichten entschieden, ob diese ganz-, teilweise oder nicht übernommen werden. Ein Anspruch seitens Künstler / Akteur besteht in diesem Fall jedoch nicht.
Fall Nichtzahlung des Auftraggeber bei „Bar-Kasse Aufträgen“:
Bei der vertraglich vereinbarten Abrechnung Bar-Kasse vor Ort mit dem Auftraggeber ist es wichtig, dass der / die Akteur / in die Lokation nicht verlässt bevor diese auch ordnungsgemäß mit dem Auftraggeber abgewickelt wurde! Es ist auch durch den Akteur nochmal sicher zu stellen, dass der Kunde im Fall der „Bar-Kasse Abwicklung“ den Betrag auch auszahlen kann (kurz darauf ansprechen). Sollte der Kunde dies nicht könnenn ist umgehend die Agentur zu informieren!
Sollte der Auftraggeber wie abgesprochen, den Betrag nicht vor Ort auszahlen können, ist unbedingt die Agentur zu informieren (Anruf und SMS!).
Wichtig ist in diesem Fall dann, dass der / die Akteur / in dann die Personalien des Ansprechpartners, bzw. Auftraggeber, der für die Abrechnung verantwortlich ist aufnimmt (Kopie des Personalausweises) und in jedem Fall dokumentiert wird (mit Name, Adresse und Unterschrift des Auftraggeber), dass dieser den fälligen Betrag nicht ausgezahlt hat. Diese Unterlagen sind dann in jedem Fall bei der Agentur einzureichen. Ansonsten besteht seitens der Dance Entertainer KEIN Anspruch auf die Gage, bzw. Vergütung. (Solange der Auftraggeber den Betrag nicht bezahlt hat, können die Gagenrechnungen nicht bezahlt werden).
Bitte unbedingt berücksichtigen!
Bei Problemen vor Ort oder Verweigerung der Zahlung seitens des Auftraggeber (besonders bei aggressivem Verhalten etc.) ist ggf. die Polizei zu informieren, um den Fall vor Ort aufzunehmen.
Verstöße gegen die obigen vertraglichen Inhalte und Regelungen, können zum Ausschluss aus der Agentur GF und /oder bei grob fahrlässigen Verhalten auch zu entsprechenden Schadensersatzforderungen führen.
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Agentur GF und dem Akteur/Künstler/Model und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
Es gilt folgendes als vereinbart: Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur GF. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Agentur GF und dem Akteur/Künstler/Model ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur GF örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart. Die Agentur ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Akteur zuständiges Gericht anzurufen.
Für den Fall, dass eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein sollte, wird vereinbart, dass dies die übrigen Inhalte und Regelungen nicht in ihrer Wirksamkeit berührt. Die Parteien vereinbaren daher, eine dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel entsprechende Vereinbarungen und Regelungen zu treffen, bzw. die unwirksame Regelung in eine dem Sinn und Zweck entsprechende wirksame Regelung umzulegen, bzw. auszulegen.
§14 „Nutzungsrechte und Urheberschutz“
Die gesamten Ideen, Konzepte, geistigen und körperlichen Ausarbeitungen etc. der Agentur GF für Werbung und Durchführung der Transaktionen / Geschäfte und auch einzelne Elemente daraus ist geistiges Eigentum der Agentur GF!
Durch das Zustande kommen eines Vertrages zwischen Agentur GF und Auftraggeber/Kunde erhält der Auftraggeber/Kunde nur ein Nutzungsrecht gemäß Definition für den einzelnen Auftrag.
Sollte es seitens des Auftraggebers gewünscht sein das Leistungsangebot eines Angebotes der Agentur GF zu verändern, bzw. um weitere Punkte zu ergänzen, dann muss dieses vorher mit der Agentur GF gesondert abgesprochen und vereinbart werden. Die Agentur GF ist flexibel und bemüht jederzeit auf die Wünsche der Auftraggeber und Auftraggeber einzugehen und diese zu realisieren.
Weiterhin versichert der Auftraggeber / Kunde bereits bei der Buchung der Agentur Agentur GF, dass Dance Entertainer/Modes/Tänzer/Künstler, die entsprechend für ein jeweiliges Event bei der Agentur GF gebucht wurden, in keiner Art und Weise abgeworben werden!
Die Dance Entertainer/Modes/Tänzer/Künstler wurden durch die Agentur GF ausgebildet, trainiert und entsprechend geprüft und werden ausschließlich bei der Agentur GF gebucht. Eine Abwerbung erfolgt nicht. Der Auftraggeber sichert dies bereits durch die Buchung zu. Das gilt für alle vom Auftraggeber betriebenen Lokalitäten und Betriebe. Sollte es dennoch geschehen, behält sich die Agentur GF vor, entsprechende Konventionalstrafen zu verhängen und Schadenersatz einzufordern.
Veränderungen unserer Angebote und Leistungsumfang durch Auftraggeber und Auftraggeber sind in jedem Fall mit der Agentur GF abzustimmen und auch nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung zulässig.
§15 „Bewerbung neue Dance Entertainer“
Durch die Absendung der Bewerbung über das Bewerbungsformular auf der Homepage erklärt sich der Bewerbende damit einverstanden, dass die von ihm geschickten Daten für die Datenaufnahme und Erstellung der Profile ohne jede Einschränkung des räumlichen, zeitlichen oder inhaltlichen Verwendungsbereiches auf den gesamten Internetseiten (und dazugehörende Marketingportale und Mietportale) der Agenturunternehmung Gogofabrik verwendet werden dürfen. Das gleiche gilt für durch den Bewerber zugesandtes Bildmaterial und Videomaterial, sowie Videolinks. Der Bewerber erklärt sich durch das Absenden der Bewerbung ebenfalls damit einverstanden, dass das von ihm geschickte Bildmaterial uneingeschränkt für die Präsentation sowohl auf den Agenturseiten der Gogofabrik, als auch in mit zu dem Unternehmensmarketing zusammengehörenden Portalen (Mietportale etc.) und Flyern oder Broschüren der Agentur Gogofabrik verwendet werden darf und der Bewerber die Rechte an den Bildern hat! Das selbige gilt für Textmaterial und die Daten, die im Bewerbungsformular angegeben wurden. Die Nutzung der Daten und Fotos dienen dem Vermittlungszweck der Dance Entertainer und einer gemeinsamen Wertschöpfung.
Der Bewerber, bzw. die Bewerberin genehmigt dem Betreiber, dass die im Zuge der Bewerbung gesendeten Daten ohne jede Einschränkung des räumlichen, zeitlichen oder inhaltlichen Verwendungsbereiches und alle in Betracht kommenden Nutzungszwecke vervielfältigt, ausgestellt und veröffentlicht werden können.
Weiterhin wird vom Bewerber akzeptiert, dass die zugesendeten Daten (Texte, Aufnahmen oder Bilder) vom Bewerber auch auf weiteren Webseiten der Agentur Gogofabrik ebenfalls zu Promotion, bzw. Präsentationszwecken / Werbemaßnahmen / Buchungen auf den Webseiten uneingeschränkt, respektive ohne eine gesonderte schriftliche Vereinbarung mit dem Bewerber/Bewerberin verwendet darf. Ebenfalls erklärt sich der Bewerber damit einverstanden, dass im Falle einer gewünschten Löschung des Profils auf den Agenturseiten Kosten in Höhe von 49,50 Euro pro Webseite vom Bewerber, bzw. Akteur an die Agentur erstattet werden (Für die Aufwandspauschale erfolgt dann eine Rechnungsstellung an den Akteur). Die Kosten sind in dem Zuge als Aufwandsentschädigung im administrativen Bereich zu sehen.
Der / Die Bewerber akzeptiert ebenfalls, dass mit Zusendung der Daten (Texte, Bilder etc.) alle Ansprüche abgeholt sind, die ihm für die Bildaufnahmen entstanden sind oder werden. Der Bewerber/in bestätigt ebenfalls, dass die Fotos / Bilder und Texte frei von Rechten Dritter sind. Im Falle eventueller Urheber-Rechtsstreitigkeiten diesbezüglich werden alle daraus resultierenden entstehenden Kosten in kompletter Höhe vom Bewerber übernommen.
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Im Falle von Fragen zu unseren AGB’s, setzen Sie sich bitte einfach telefonisch mit uns in Kontakt!